News


Stellung zur Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»

27. Mär 2024
Autor: Autor: Daniel Probst, Präsident SOHK und Vorstand IHVO

Ausgangslage

Die Kostenbremse-Initiative wurde von der Mitte-Partei mit dem Ziel eingereicht, das ungebremste Wachstum der Gesundheitskosten in der Schweiz einzudämmen. Die Initiative verlangt, dass Bundesrat, Bundesversammlung und Kantone eingreifen müssen, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zur Lohnentwicklung zu stark steigen, speziell wenn das Kostenwachstum pro versicherte Person um einen Fünftel über der Nominallohnentwicklung liegt.

Als Alternative wurde ein indirekter Gegenvorschlag verabschiedet, der die Vorgabe von Kosten- und Qualitätszielen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vorsieht. Zusätzlich erhält der Bundesrat subsidiäre Kompetenzen bei den Tarifen für stationäre Behandlungen (i.e. mögliche Anpassungen der Tarifstruktur). Zudem müssen Leistungen, die erwiesenermassen nicht den WZW-Kriterien entsprechen (Wirksamkeit-Zweckmässigkeit-Wirtschaftlichkeit), nicht mehr von der OKP vergütet werden. Dieser Ansatz soll eine bessere Steuerung der Gesundheitskosten ermöglichen, ohne dass es zu einer Rationierung medizinischer Leistungen kommt.

Wird die Volksinitiative angenommen, so tritt die Volksinitiative in Kraft. Wird sie abgelehnt, so tritt der Gegenvorschlag in Kraft. Vorausgesetzt, es wird kein Referendum ergriffen.

 

Haltung der Befürworter

Die Befürworter sehen in der Initiative einen direkten Ansatz zur Eindämmung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen. Diese soll langfristig für stabilere Krankenkassenprämien sorgen und die finanzielle Belastung für Einzelpersonen und Familien reduzieren. Heute würden Millionen verschwendet, das Gesundheitswesen sei zu einer Selbstbedienungskasse für Leistungserbringer verkommen. Die Politik habe bislang versagt – nun müsse das Volk Gegensteuer geben.

 

Haltung der Gegner

Für die Gegner ist der vorgeschlagene Mechanismus zu starr. Er berücksichtige nicht alle relevanten Faktoren wie die Alterung der Gesellschaft oder den technisch-medizinischen Fortschritt. Zwar nehme die Initiative die Forderung von tieferen Kosten auf, sage jedoch nichts über notwendige Massnahmen aus. Durch die starre Ausgaberegel drohe eine Rationierung von Gesundheitsleistungen. Zudem würde mit Kostenzielvorgaben pro Kanton ein Bürokratiemonster geschaffen.

 

Abstimmungsverhältnis in den Räten und Empfehlung des Bundesrates

Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, ebenso der Nationalrat mit 110 zu 31 Stimmen und der Ständerat mit 20 zu 14 Stimmen. Dem Gegenvorschlag stimmte der Nationalrat mit 163 zu 0 Stimmen und der Ständerat mit 39 zu 1 Stimmen zu.

 

Relevanz für Solothurner Handelskammer

Bei Annahme der Kostenbremse-Initiative droht eine starke Zunahme der Bürokratie im Gesundheitswesen. Hingegen sieht der Gegenvorschlag konkrete Massnahmen vor, um die Kosten im Gesundheitswesen zu senken. Die Initiative ist für die Solothurner Handelskammer relevant.

 

Empfehlung des Präsidiums der Solothurner Handelskammer und des IHVO-Vorstandes

Das Präsidium empfiehlt die Kostenbremse-Initiative zur Ablehnung.

Quellen: Economiesuisse, année politque suisse, NZZ, Die Mitte, FDP