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Ihre Stellungnahme zur Kantonalen Richtplananpassung

19. Mai 2023
Autor: SOHK, Daniel Probst / Staatskanzlei, Rino Curti, Kommunikation

Der Kanton Solothurn nimmt verschiedene Änderungen am kantonalen Richtplan vor: Aufgenommen werden vier verkehrsintensive Anlagen, das Hochwasserschutz- und Aufwertungsprojekt «Lebensraum Dünnern», eine Kompensationsregelung für beanspruchte Fruchtfolgeflächen, Velorouten von kantonaler Bedeutung sowie weitere Themen. Die Planunterlagen liegen bis am 23. Mai 2023 öffentlich auf. Mit dem Pilotprojekt E-Mitwirkung besteht erstmals die Möglichkeit, elektronisch mitzuwirken.

Seit dem 23. April 2023 liegen die obigen Änderungen des kantonalen Richtplans bereits öffentlich auf. Während in der ersten Phase nur die Gemeinden und die Regionalen Raumplanungsorganisationen mitreden durften, kann nun jede Organisation und jeder Bürger / jede Bürgerin mitmachen.

Die Richtplananpassung beinhaltet ein paar Themen, die für die Wirtschaft wichtig sind. Aus diesem Grund haben wir mit fachlicher Unterstützung der BSB + Partner Ingenieure und Planer AG und in Zusammenarbeit mit den regionalen Industrie- und Handelsverbänden und beiliegende Stellungnahme erarbeitet.

WICHTIG: Bei dieser öffentlichen Auflage darf jede Organisation, jedes Unternehmen und jeder Bürger / jede Bürgerin mitmachen. Je mehr Stellungnahme im Sinne der Wirtschaft eingereicht werden, desto besser. Ich lade Sie deshalb ein, die beiliegende Stellungnahme auch als Unternehmen (oder als Privatperson) einzureichen (mit entsprechender Änderung des Absenders).

Weitere Informationen finden Sie hier.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung! 

 

 


Update zur Corona-Pandemie

22. Dez 2020
Autor: Reto Spiegel

Kanton Solothurn verschärft Massnahmen ab 27. Dezember

Der Regierungsrat hat seiner Sitzung vom 22. Oktober 2020 beschlossen, die Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus noch einmal zu verstärken. Die epidemiologische Lage im Kanton Solothurn ist nach wie vor bedrohlich. Sowohl die Spitäler als auch die Solothurner Alters- und Pflegeheime sind am Anschlag. Die Intensivpflegeplätze sind fast vollständig belegt. Die Reproduktionszahl, welche angibt, wie viele Personen von einer infektiösen Person durchschnittlich angesteckt werden, ist mit 1.1 immer noch zu hoch. Die Ansteckungszahlen nehmen seit Wochen entsprechend zu.
Konkret gelten im Kanton Solothurn ab Sonntag, 27. Dezember 2020 bis längstens zum 31. Januar 2021 folgende Massnahmen (s.a. Änderung der Verordnung über Massnahmen des Kantons Solothurn zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (V Covid-19) in der Beilage):
  • Einkaufsläden und Märkte werden für das Publikum geschlossen. Die Abholung bestellter Waren vor Ort ist weiterhin zulässig ist (sog. "Click and Collect"-Modelle). 
  • In öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben stattfindende religiöse Veranstaltungen sind mit bis zu 30 Personen zulässig.
  • Arbeitgebende haben dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmenden ihre Arbeitsverpflichtungen so weit als möglich von zu Hause aus erfüllen können.

Diese zusätzlichen Massnahmen sollen wesentlich dazu beitragen, die Zahl der Kontakte unter der Bevölkerung und das damit einhergehende Ansteckungsrisiko bedeutend zu vermindern.

Folgende Einrichtungen sind von der Schliessung nicht betroffen:

  • Lebensmittelläden und sonstige Läden, wie insbesondere Kioske und Tankstellenshops, die Lebensmittel oder andere Güter des kurzfristigen und täglichen Bedarfs verkaufen (z.B. auch Bäckereien, Metzgereien, Reformhäuser, Wein- und Spirituosenläden, Parfümerien)
  • Apotheken, Drogerien und Läden für medizinische Hilfsmittel, wie insbesondere Brillen und Hörgeräte. 
  • Verkaufsstellen von Telekommunikationsanbietern.
  • Reparatur- und Heimwerkergeschäfte, wie insbesondere Heimwerker- und Gartenläden, Eisenwarengeschäfte, Schuhmachereien, Wäschereien, Nähereien, Schlossereien, Garagen und Fahrradgeschäfte mit Reparaturwerkstätten
  • Blumenläden.
  • Betriebe, die Dienstleistungen anbieten, wie z.B. Poststellen, Banken, Reisebüros, Coiffeure etc., sind nicht von der Schliessung betroffen. 
  • Wochenmärkte.

Auch die nicht geschlossenen Einkaufsläden, Einrichtungen und Betriebe müssen gemäss geltender Covid-19 Verordnung zwischen 19:00 und 06:00 Uhr, an Sonntagen sowie 25. und 26. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 geschlossen bleiben.

Was gilt bei Einrichtungen, die ein gemischtes Sortiment anbieten?

  • Wie bereits im Frühling 2020 gilt das Schwerpunktprinzip. Einkaufsläden, die überwiegend keine Güter des täglichen Bedarfs anbieten, sind grundsätzlich zu schliessen (z.B. Buchhandlungen, etc.).
  • Bei weitgehend gemischten Sortimenten ist eine teilweise Schliessung bzw. Absperrung umzusetzen, sofern dem keine wesentlichen Hindernisse vor Ort entgegenstehen. So können beispielsweise in Filialen der Grossverteiler Food-Bereiche (z.B. im Erd- oder Untergeschoss) weiterhin geöffnet bleiben, wohingegen Kleider- und Spielwarenverkaufsetagen zu schliessen sind. Bei stark durchmischten Angeboten im gleichen Verkaufsbereich sind die im Einzelfall praktikablen Abgrenzungen vorzunehmen (z.B. Abgrenzung von grösseren Verkaufsbereichen mit Markenparfümerieartikeln in Drogerien oder Spielwaren- oder Kleiderregale bei Detailhändlern durch die Sperrung des Zugangs zu nicht mehr zum Verkauf erlaubten Sortimentsteilen oder deren Abdeckung durch Folien). 

 

In öffentlich zugänglichen Innenräumen und Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben – somit z.B. auch in Einkaufsläden und in Einrichtungen, die Dienstleistungen anbieten – muss weiterhin jede Person eine Gesichtsmaske tragen. Von dieser Pflicht ausgenommen sind Kinder vor ihrem 12. Geburtstag sowie Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmaske tragen können.

 

Wir bitten Sie, in den kommenden Tagen die Homepage des Kantons zu kontaktieren: https://corona.so.ch/. Die für Sie relevanten Merkblätter finden Sie unter:https://corona.so.ch/wirtschaft/betriebe-und-veranstaltungen.


Nein zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI)

28. Okt 2020
Autor: Solothurner Komitee «NEIN zur Unternehmens-Verantwortung-Initiative»

Am 29. November stimmt die Schweiz erneut über ein Thema ab, welches alle Unternehmen – ob klein oder gross - direkt betrifft: Die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI).

Der Vorstand des Industrie- und Handelsvereins Region Olten hat analog der Handelskammer Solothurn einstimmig die Nein-Parole beschlossen. Die breite Nein-Allianz der Wirtschaft umfasst den Schweizerischen Arbeitgeberverband, economiesuisse, den Schweizerischen Gewerbeverband, zahlreiche Branchenverbände, weitere kantonale Wirtschaftsverbände und eine Vielzahl engagierter Unternehmerinnen und Unternehmer. Auch Bundesrat und Parlament sowie die grossen bürgerlichen Parteien lehnen die Initiative ab.

Mit der Annahme der Initiative könnten Schweizer Unternehmen - auch ohne eigenes Verschulden – für internationale Verfehlungen im Bereich des Umweltschutzes oder der Menschenrechte in der Schweiz haftbar gemacht werden. Diese weltweite Haftung, z. B. für deren Tochtergesellschaften, wirtschaftlich abhängige Zulieferer oder Kunden, schiesst am eigentlichen Ziel vorbei. Hinzu kommt, dass die Beweislast nicht bei den Klagenden, sondern bei den Unternehmen liegt. Gemäss der Initiative können Sie sich nur von der Haftung befreien, wenn sie ihre Sorgfalt lückenlos nachweisen können. Wer eine solche Initiative bejaht, setzt die Schweizer Wirtschaft unkontrollierbaren Abenteuern aus und belastet sie, gerade in der jetzigen Krise, zusätzlich mit rechtlichen und administrativen Bürden. Auch der bisher von UNO und OECD geförderte gemeinsame Dialog in den Umwelt- und Menschenrechtsthemen, wo die Schweiz ganz vorne mitmacht, würde mit diesem Vorschlag einer kontraproduktiven Verrechtlichung weichen.

Weil das Grundanliegen aber berechtigt ist, unterstützt der Industrie- und Handelsverein Region Olten den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative: Er kombiniert internationale Standards und die fortschrittlichsten europäischen Regulierungen und nimmt Unternehmen noch stärker in die Pflicht, ohne eine Schweizer Sonderregulierung einzuführen. Dieser Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament tritt automatisch in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird.

Auch Sie können mit Ihrem Engagement dafür sorgen, dass Schweizer Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht durch Sonderregelungen und Missachtung anderer Gesetzgebungen ins Abseits geraten. 

Weitere Infos

Beitritt zum Solothurner Komitee 


Nein zum Finanzierungs-Verbot der GSoA

28. Okt 2020
Autor: Komitee "NEIN zur GSoA-Initiative"

Die GSoA (Gruppe Schweiz ohne Armee) will die Armee abschaffen. Das Vorhaben ist an der Urne mehrmals gescheitert. Nun versuchen es die Armee-Gegner mit einem Verbot der Finanzierung von Rüstungsgütern. Dafür sieht die Initiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» eine starre Quote vor: AHV, IV, EO und Pensionskassen, Stiftungen und Nationalbank wird die Finanzierung von Unternehmen untersagt, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit der Herstellung von Rüstungsgütern erwirtschaften. Für Banken und Versicherungen sollen die gleichen Bedingungen gelten. Letztlich will die GSoA, dass sich der ganze Finanzplatz nach den Vorgaben richtet.

Die bürokratische Initiative schwächt unsere AHV und schadet vielen KMU. Sie verteuert die Anlagemöglichkeiten der Sozialwerke und erhöht die Risiken. Die Finanzierung der Unternehmen wird erschwert. Die Initiative verdient ein klares NEIN!

Weitere Infos

Beitritt Komitee