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Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)

27. Mär 2024
Autor: Autor: Daniel Probst, Präsident SOHK und Vorstand IHVO

Ausgangslage

Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, welches vom Schweizer Parlament im Herbst 2023 verabschiedet wurde, zielt darauf ab, die Grundlagen für eine erhöhte Produktion von Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse in der Schweiz zu schaffen.

Das Gesetz ist ein Schritt zur Stärkung der Versorgungssicherheit der Schweiz, insbesondere im Hinblick auf den Winter, und unterstützt den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien. Dabei soll sowohl die Abhängigkeit von Energieimporten als auch das Risiko von kritischen Versorgungslagen verringert werden. Die Vorlage umfasst sowohl Förderinstrumente als auch neue Regelungen für Produktion, Transport, Speicherung und Verbrauch von Strom und sie führt eine obligatorische Wasserkraftreserve ein. In allen Stromproduktionsbereichen soll es künftig einen Vorrang gegenüber dem Naturschutz geben.

Gegen die Vorlage wurde von der Fondation Franz Weber (FFW) das Referendum ergriffen. Deshalb wird am 9. Juni 2024 darüber abgestimmt. Falls die Vorlage angenommen wird, soll sie auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt werden.

 

Haltung der Befürworter

Gemäss den Befürwortern ist die Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes ein Kompromiss und eine austarierte Vorlage. Sie setze wichtige Akzente und stellt richtige Weichen für einen schnellen und starken Ausbau der erneuerbaren Energien, die Stärkung der Stromversorgungssicherheit und den weiteren Weg hin zur Erreichung der Klimaneutralität.

 

Haltung der Gegner

Die Gegner argumentieren, dass mit der Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes der Schutz von Natur und Landschaft auf der Strecke bleibt. Die Vorlage sei in Eile beschlossen worden und gehe zu weit. Es mache keinen Sinn, im Namen des Klimas Wälder für Windkraftanlagen zu roden, Alpenlandschaften mit Solarpanels zu «verschandeln» und Biotope für Wasserkraft zu überfluten.

 

Abstimmungsverhältnis in den Räten und Empfehlung des Bundesrates

Der Nationalrat stimmt der Vorlage mit 177 zu 19 Stimmen und der Ständerat mit 44 zu 0 Stimmen zu. Auch der Bundesrat befürwortet die Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes.

 

Relevanz für Solothurner Handelskammer

Die Wirtschaft ist auf eine mittel- und langfristig sichere Stromversorgung angewiesen. Die Initiative ist für die Solothurner Handelskammer relevant.

 

Empfehlung des Präsidiums der Solothurner Handelskammer und des IHVO-Vorstandes

Das Präsidium empfiehlt das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien zur Annahme. Um eine sichere und wirtschaftlich tragbare Stromversorgung zu gewährleisten, sind jedoch weitere Massnahmen nötig: Der Ausbau der inländischen Stromproduktion muss technologieoffen geschehen und alle klimaneutralen Stromerzeugungstechnologien umfassen.

 

Quellen: Economiesuisse, Swissmem, admin.ch, année politque suisse, VSE


Stellung zur Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»

27. Mär 2024
Autor: Autor: Daniel Probst, Präsident SOHK und Vorstand IHVO

Ausgangslage

Die Kostenbremse-Initiative wurde von der Mitte-Partei mit dem Ziel eingereicht, das ungebremste Wachstum der Gesundheitskosten in der Schweiz einzudämmen. Die Initiative verlangt, dass Bundesrat, Bundesversammlung und Kantone eingreifen müssen, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zur Lohnentwicklung zu stark steigen, speziell wenn das Kostenwachstum pro versicherte Person um einen Fünftel über der Nominallohnentwicklung liegt.

Als Alternative wurde ein indirekter Gegenvorschlag verabschiedet, der die Vorgabe von Kosten- und Qualitätszielen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vorsieht. Zusätzlich erhält der Bundesrat subsidiäre Kompetenzen bei den Tarifen für stationäre Behandlungen (i.e. mögliche Anpassungen der Tarifstruktur). Zudem müssen Leistungen, die erwiesenermassen nicht den WZW-Kriterien entsprechen (Wirksamkeit-Zweckmässigkeit-Wirtschaftlichkeit), nicht mehr von der OKP vergütet werden. Dieser Ansatz soll eine bessere Steuerung der Gesundheitskosten ermöglichen, ohne dass es zu einer Rationierung medizinischer Leistungen kommt.

Wird die Volksinitiative angenommen, so tritt die Volksinitiative in Kraft. Wird sie abgelehnt, so tritt der Gegenvorschlag in Kraft. Vorausgesetzt, es wird kein Referendum ergriffen.

 

Haltung der Befürworter

Die Befürworter sehen in der Initiative einen direkten Ansatz zur Eindämmung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen. Diese soll langfristig für stabilere Krankenkassenprämien sorgen und die finanzielle Belastung für Einzelpersonen und Familien reduzieren. Heute würden Millionen verschwendet, das Gesundheitswesen sei zu einer Selbstbedienungskasse für Leistungserbringer verkommen. Die Politik habe bislang versagt – nun müsse das Volk Gegensteuer geben.

 

Haltung der Gegner

Für die Gegner ist der vorgeschlagene Mechanismus zu starr. Er berücksichtige nicht alle relevanten Faktoren wie die Alterung der Gesellschaft oder den technisch-medizinischen Fortschritt. Zwar nehme die Initiative die Forderung von tieferen Kosten auf, sage jedoch nichts über notwendige Massnahmen aus. Durch die starre Ausgaberegel drohe eine Rationierung von Gesundheitsleistungen. Zudem würde mit Kostenzielvorgaben pro Kanton ein Bürokratiemonster geschaffen.

 

Abstimmungsverhältnis in den Räten und Empfehlung des Bundesrates

Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, ebenso der Nationalrat mit 110 zu 31 Stimmen und der Ständerat mit 20 zu 14 Stimmen. Dem Gegenvorschlag stimmte der Nationalrat mit 163 zu 0 Stimmen und der Ständerat mit 39 zu 1 Stimmen zu.

 

Relevanz für Solothurner Handelskammer

Bei Annahme der Kostenbremse-Initiative droht eine starke Zunahme der Bürokratie im Gesundheitswesen. Hingegen sieht der Gegenvorschlag konkrete Massnahmen vor, um die Kosten im Gesundheitswesen zu senken. Die Initiative ist für die Solothurner Handelskammer relevant.

 

Empfehlung des Präsidiums der Solothurner Handelskammer und des IHVO-Vorstandes

Das Präsidium empfiehlt die Kostenbremse-Initiative zur Ablehnung.

Quellen: Economiesuisse, année politque suisse, NZZ, Die Mitte, FDP


Stellung zur Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»

27. Mär 2024
Autor: Daniel Probst, Präsident SOHK und Vorstand IHVO

Ausgangslage

Die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP und der Gewerkschaften fordert, dass niemand mehr als 10% seines verfügbaren Haushaltseinkommens für die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung bezahlen muss. Dazu sollen Bund und Kantone mehr Geld bereitstellen.

Gemäss der Initiative soll der Bund mindestens zwei Drittel der Kosten tragen, die Kantone den Rest. Heute ist der Beitrag des Bundes auf 7,5% der Bruttokosten der Grundversicherung festgelegt. Im Jahr 2020 haben der Bund die Prämien mit 2,9 Milliarden Franken und die Kantone mit 2,6 Milliarden Franken verbilligt. Mit der Initiative müssten der Bund und die Kantone 4.5 Mia. Franken mehr Mittel zur Verfügung stellen als bisher. Der Kanton Solothurn müsste neu CHF 100 Mio. Franken statt wie bisher CHF 69 Mio. Franken an Prämienverbilligungen zahlen, also CHF 31 Mio. mehr.

Der vom Parlament beschlossene Gegenvorschlag kostet den Bund nichts, geht deutlich weniger weit und sieht vor, dass die Kantone neu abhängig von der Prämienlast zwischen 3,5 und 7,5 Prozent der kantonalen Bruttokosten der obligatorischen Krankenversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden. Die Mehrkosten für die Kantone würden mit dem Gegenvorschlag mit 356 Mio. Franken deutlich geringer ausfallen als mit der Initiative. Der Kanton Solothurn müsste mit dem Gegenvorschlag neu CHF 15 Mio. mehr bezahlen.

Wird die Volksinitiative angenommen, so tritt die Volksinitiative in Kraft. Wird sie abgelehnt, so tritt der Gegenvorschlag in Kraft. Vorausgesetzt, es wird kein Referendum ergriffen.

 

Haltung der Befürworter

Die Befürworter argumentieren, dass die stetig steigenden Krankenkassenprämien für viele Haushalte eine unzumutbare finanzielle Belastung darstellen. Die Initiative würde die Gesundheitsversorgung gerechter und für alle zugänglicher machen. Ein weiterer positiver Effekt sei, dass die Problematik der Gesundheitskosten vom Parlament eher angegangen werden. Heute würden die Versicherten den Preis der Lobby der Pharmakonzerne und der Gesundheitsbranche bezahlen.

 

Haltung der Gegner

Die Gegner befürchten, dass eine solche Massnahme die öffentlichen Ausgaben stark erhöhen und die Qualität der Gesundheitsversorgung beeinträchtigen könnte. Es gäbe effizientere Wege, um die Kosten im Gesundheitswesen zu senken. Weiter seien die Kosten der Initiative unklar, da diese von der Entwicklung der Gesundheitskosten und der Definition des verfügbaren Einkommens abhänge. Schon heute würden mehr als die Hälfte der Gesundheitsausgaben über die Steuern bezahlt.

 

Abstimmungsverhältnis in den Räten und Empfehlung des Bundesrates

Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, ebenso der Nationalrat mit 123 zu 70 Stimmen und der Ständerat mit 32 zu 11 Stimmen. Dem Gegenvorschlag stimmte der Nationalrat mit 104 zu 86 Stimmen und der Ständerat mit 26 zu 16 Stimmen zu.

 

Relevanz für Solothurner Handelskammer

Ein Ausbau der Prämienverbilligung würde den Kostenanstieg im Gesundheitswesen weiter befeuern. Die zusätzlichen Mittel müssten beim Kanton durch höhere Steuern oder Schulden finanziert werden. Die Initiative ist für die Solothurner Handelskammer relevant.

 

Empfehlung des Präsidiums der Solothurner Handelskammer und des IHVO-Vorstandes

Das Präsidium empfiehlt die Prämien-Entlastungs-Initiative zur Ablehnung.


Quellen: Botschaft Bundesrat, smartmonitor, année politque suisse, NZZ, SP, FDP


SPAM-Mail-Versand am 5. März 2024

6. Mär 2024
Autor: Reto Spiegel

Gestern Abend wurde unsere Website Opfer eines Spam-Angriffs. Es wurden im Zeitraum zwischen 22 und 23 Uhr im Abstand von einer halben Minute Mails über die info@ihvo.ch Adresse an unsere Mitglieder verschickt.

Es wurden mehrere hundert E-Mails verschickt, wobei die meisten davon an einzelne Empfänger aus der Mitgliederliste auf der öffentlichen Webseite gesendet wurden. Es gab jedoch zu Beginn um ca. 22 Uhr rund 50 E-Mails, welche an zahlreiche Mitglieder (ca. 350 E-Mail Adressen) gesendet wurden. Der Spam-Roboter hat dabei das E-Mail-Versand-Formular in verschiedenen Varianten getestet und dabei das Formular so manipuliert, dass mehrere Empfänger aus der Datenbank ausgewählt wurden. Die E-Mail-Daten wurden dabei ausschliesslich für den E-Mail-Versand missbraucht. Es gab keinen Datenverlust. Auch birgt das Öffnen der E-Mails keine Gefahr, da der Inhalten ausschliesslich aus einzelnen Code- / Textschnipseln besteht.

Unser Websupport hat umgehend gehandelt und ein Spam-Update durchgeführt.

Zum einen wird dabei der Inhalt von Betreff und Nachricht der E-Mail auf Code, spezielle Begriffe und Spam geprüft. Zum anderen wird bei mehreren Empfängern automatisch geprüft, ob es sich um ein eingeloggtes Mitglied handelt. 

Für die Umstände und die unangenehmen E-Mail Versände an die IHVO-Mitglieder möchten auch wir uns in aller Form entschuldigen.

IHVO Ressort Kommunikation

Reto Spiegel


Neue Erlebniskarte Olten, Gösgen, Gäu, Aarburg

11. Nov 2023
Autor: Reto Spiegel

Neue Erlebniskarte Olten, Gösgen, Gäu, Aarburg

Region Olten Tourismus lanciert mit der Erlebniskarte Olten, Gösgen, Gäu, Aarburg ein neues Kommunikationsinstrument, welches für alle Seiten einen beachtlichen Mehrwert bietet. Darauf sind kantonsübergreifend über 140 Angebote visuell sehr attraktiv und inhaltlich gehaltvoll abgebildet.

 

Entwicklung als NRP-Projekt

Die Erlebniskarte wurde im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) von Bund und Kanton entwickelt. Dabei wurde mit der Standortförderung des Kantons Solothurn eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen, in welcher definierte Inhalte mittels Wirkungsmessung zu erfüllen sind. So müssen unter anderem zahlreiche Punkte von zwei Handlungsfeldern erarbeitet werden. In diesem Fall sind dies «Innovative touristische Angebote entwickeln / fördern» sowie «Strukturen und Kooperationen optimieren».

 

Verlängerung der Aufenthaltsdauer

Die Erlebniskarte soll als wichtigstes Kommunikationsinstrument mithelfen, die Aufenthaltsdauer der Gäste zu verlängern. Im Bereich der Angebotsentwicklung konnte während den letzten 10 Jahren in der Region sehr viel Neues erarbeitet werden. Nun muss diese Botschaft einfach und anschaulich an den Gast gelangen und ihm die Argumente dazu liefern, mindestens eine Nacht zu verweilen.

 

Viel mehr drin als draufsteht

Die Erlebniskarte gibt es in gedruckter Form und als digitale, interaktive Variante. Erstmals wird es. dadurch möglich, die Region Olten, Gösgen, Gäu und Aarburg touristisch als Ganzes abzubilden und damit das äusserst breite Angebot in sehr einfacher Form zu kommunizieren. Dies bringt für die Gäste, Einheimische Bevölkerung, (potenzielle) Neuzuzüger und alle Partner aus Tourismus, Gewerbe, Industrie und Politik einen beachtlichen Mehrwert. Auf der Karte stehen über 140 Angebote, welche definierten qualitativen Kriterien genügen und damit zu einem unvergesslichen Kurzaufenthalt beitragen können.

Zur digitalen Erlebniskarte

 

Bild: Erlebniskarte Olten, Gösgen, Gäu, Aarburg
Quelle / Copyright Region Olten Tourismus
Weitere Informationen: Stefan Ulrich, Geschäftsführer Region Olten Tourismus
Tel. 062 213 16 18
E-Mail: stefan.ulrich@oltentourismus.ch / Website: www.oltentourismus.ch